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Fremdsprachen

Seit mehreren Jahren haben die Schüler*innen der Arnold-Zweig-Grundschule die Möglichkeit, zwischen Englisch und Französisch als erste Fremdsprache zu wählen.

In beiden Fremdsprachen erfolgt zunächst ein spielerischer Zugang, der später in eine vertiefte Auseinandersetzung übergeht, um einen kindgerechten Übergang von der Anwendung zur Beherrschung der Sprache zu ermöglichen. In Berlin steht grundsätzlich das „Primat des Mündlichen“ im Vordergrund: Die Kinder nutzen die Fremdsprache vor allem im mündlichen Ausdruck, um Sprechhemmungen abzubauen und somit Vertrauen in ihre persönliche Kompetenz zu entwickeln.

Der Fokus beim Erlernen der ersten Fremdsprache liegt auf der Entwicklung und Förderung von sprachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen. Das bedeutet, dass die Schüler*innen lernen, die neue Sprache in vertrauten Situationen kommunikativ anzuwenden und gleichzeitig Kenntnisse über die Kulturen der englisch- oder französischsprachigen Länder zu erwerben. Hierdurch wird den Schüler*innen bewusst, welchen besonderen Stellenwert die Sprache in unserem Leben in einer globalisierten Welt einnimmt. Ab Klasse 5 rückt im Hinblick auf die weiterführende Schule eine intensivere Betrachtung schriftlicher Kompetenzen in den Fokus.

Zusätzlich zu den traditionellen Unterrichtsthemen und -formen streben wir an, unseren Fremdsprachenunterricht durch eine vielfältige Methodik besonders abwechslungsreich zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise gemeinsames Musizieren in der Fremdsprache, das Einüben von Dialogen oder Rollenspielen sowie der Besuch von Theateraufführungen in der jeweiligen Fremdsprache, die feste Bestandteile unseres Lehrplans sind.

Der Stundenplan für die erste Fremdsprache in Berlin gestaltet sich wie folgt: In der dritten Klasse sind es zwei Stunden, in der vierten Klasse drei Stunden, in der fünften Klasse vier Stunden und in der sechsten Klasse fünf Stunden.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 wird Französischunterricht im Rahmen eines Modellversuchs angeboten. Schülerinnen, die Französisch als erste Fremdsprache wählen, erhalten ab der 5. Klasse zusätzlich drei Wochenstunden Englischunterricht. Dies ermöglicht den Schülerinnen, zwei Sprachen auf dem Niveau einer ersten Fremdsprache zu beherrschen, was einen reibungslosen Übergang zu allen weiterführenden Schulen ermöglicht. Eltern von Schüler*innen aus anderen Schulen, die an diesem Schulmodell interessiert sind, finden weitere Informationen in der untenstehenden, downloadbaren Präsentation.

Ein zusätzlicher Hinweis zum "Wechsel der ersten Fremdsprache": Die aktuellen rechtlichen Vorgaben sind unten aufgeführt. Falls dieses Thema für Sie relevant wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleiterin auf:

  • Grundschul-Verordnung (GsVO, §11,1): Ein Wechsel der ersten Fremdsprache in der Grundschule ist außer bei einer Wiederholung der Jahrgangsstufe 3 nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb der ersten zwölf Unterrichtswochen zulässig und bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

  • Sek I VO §11,2: Bei einem Wechsel der Schule oder der Schulart ist ein Wechsel der Fremdsprache oder der Fremdsprachenfolge auf Antrag, über den die Schulaufsichtsbehörde entscheidet, grundsätzlich möglich. Bei der Entscheidung ist die neue Sprachenfolge festzulegen; die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte sind über die möglichen Konsequenzen zu beraten.

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