Eltern-A bis Z
Liebe Eltern,
an der Arnold-Zweig-Grundschule erreichen uns immer wieder ähnliche Fragen rund um Schule, Abläufe und Unterstützungsmöglichkeiten. Damit Sie schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen finden, haben wir für Sie ein Eltern- A bis Z zusammengestellt.
Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben, Transparenz zu schaffen und den Schulalltag für Sie und Ihre Kinder so verständlich wie möglich zu machen.
Viel Freude beim Nachlesen – und vielen Dank für Ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Der GEV-Vorstand und die Schulleitung
Downloadmöglichkeit des Eltern-A bis Z: https://www.arnold-zweig-grundschule.com/download
Abholung/Abholvollmachten Wenn eine Person ein Kind vom Hort abholen möchte, welche im Notfallbogen nicht als abholberechtigte Person angegeben ist, können Sie eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann als Tages- oder Dauervollmacht deklariert werden. Der OGB der AZG nutzt das digitale Programm „HortPro“ für die Abwicklung aller Vollmachten.
Arbeitsgemeinschaften 1.Arbeitsgemeinschaften der AZG werden jährlich von Kolleginnen und Kollegen neu organisiert. Zum Beginn des Schuljahres wird ein überarbeiteter AG-Flyer über die Webseite veröffentlicht. AGs werden von externen Anbietern, Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern angeboten. Nach der Veröffentlichung des Flyers, haben die Kinder eine Woche Zeit, ihren 1. Wunsch (bis 4.Wunsch) bei den Erzieherinnen und Erziehern einzureichen. In einigen Fällen wird eine „Schnupperstunde“ bei der AG angeboten. Nach Abgabe der Wunschzettel, teilen die Erzieherinnen oder Erzieher die Kinder zu den jeweiligen AG-Wünschen zu und achten darauf, dass eine gleichmäßige Verteilung vorliegt, sodass nicht ein Kind vier AGs wahrnimmt und ein Kind keinen Platz erhält. Der/die Bezugserzieher/in ist dann zuständig für die Informationsweitergabe an die Kinder und Eltern der Klasse. 2.Schul-Arbeitsgemeinschaften sind AGs, welche ausschließlich von Lehrkräften, ehrenamtlich oder im Rahmen des Wahlpflicht Kurses angeboten werden. Seit vielen Jahren gibt es bereits eine Arbeitsgemeinschaft, die ausschließlich von Eltern organisiert wird (Fußball AG). 3.Eltern sind immer herzlich willkommen eine AG am Nachmittag anzubieten. Wenn ein Elternteil eine schöne Idee für eine AG hat und sie gerne anbieten möchte, benötigt die Leitung der Ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) einige Eckdaten: Wochentag, Uhrzeit, ab welcher Klasse, Kosten, wieviel Kinder etc.
Beurlaubungen Sollte Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden müssen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. •Beurlaubungen bis zu drei Tagen (nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien) können direkt mit der Klassenleitung schriftlich abgestimmt werden. •Beurlaubungen darüber hinaus müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Dafür nutzen Sie das offizielle Formular, welches Sie in Downloadbereich (Antrag auf Schulbefreiung) unserer Homepage finden. •Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung. Grundlage der Entscheidung sind unter anderem der angegebene Grund, die Unabweisbarkeit des Termins, der Leistungsstand und die pädagogische Situation der Lerngruppe. Neben dem Formular „Antrag auf Schulbefreiung“ ist ein Nachweis für den Grund der Beurlaubung einzureichen. •Auch für Arzttermine während der Unterrichtszeit (wenn diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können), ist vorab ein Antrag bei der Klassenleitung notwendig.
Chaos vermeiden Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Schultasche, Mappen und Federtasche Ihres Kindes. Ordnung erleichtert den Schulalltag und hilft, unnötiges Chaos zu vermeiden.
eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung) Die Inanspruchnahme eines Platzes in der Ergänzenden Förderung und Betreuung bedarf einer Vertragsabschließung mit dem Jugendamt des Wohnbezirkes der Eltern. Vorab müssen die Eltern den Bedarf anmelden, welcher drei Hauptmodule beinhaltet. 06:00 – 07:30 Uhr 07:30 – 16:00 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr. Nach dem Einreichen des Antrages erhalten die Eltern eine Bescheinigung, 2 Verträge und weitere Unterlagen. Die beiden Verträge müssen von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und beide Verträge müssen zurück an das Jugendamt geschickt werden. Wenn alles gut läuft, erhalten die Eltern ein Vertragsexemplar zurück und die Schule erhält eine „Mitteilung über die Registrierung“. Manchmal passiert es jedoch, dass die Eltern die „Mitteilung über die Registrierung“ erhalten. Bitte in der Schule bei der Leitung des eFöB abgeben. Bitte beachten Sie das Vertragsende, welches Sie im Vertrag finden, da Sie vor Ablauf des Datums mind. 3 Monate vorher einen neuen Antrag stellen müssen. Das Team der eFöB lässt sich stets viel einfallen, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ansprechendes Programm zu bieten. Der Bereich der eFöB wird von Herrn Filker geleitet. Bei Fragen, Anregungen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an ihn: Ganztag@arnold-zweig.schule.berlin.de.
Elternvertretung Zu Beginn des Schuljahres wird in jeder Klasse eine Elternvertretung gewählt. Sie vertritt die Interessen der Klasse in der Gesamtelternvertretung (GEV) und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Bringen Sie sich gerne aktiv ein.
Förderverein Unser Förderverein unterstützt die Arbeit von Kollegium, Schulleitung und Elternvertretung – immer mit dem Ziel, die bestmöglichen Bedingungen für die Kinder zu schaffen. Er fördert neue Ideen, sichert Bewährtes und trägt dazu bei, dass unsere Schule in Bewegung bleibt. Um Mitglied zu werden, erhalten Sie im Sekretariat ein Formular und geben es dort auch wieder ab. Oder Sie senden es per E-Mail direkt an den Förderverein: info@foerderverein-azg.de . Dauerauftrag einrichten bitte nicht vergessen. :-) Mehr Informationen zu den Aktivitäten des Fördervereins finden Sie hier: https://www.foerderverein-azg.de
Gremienbeteiligung Wichtige schulische Entscheidungen werden in Gremien wie der Schulkonferenz (SK), der Gesamtelternvertretung (GEV), dem Schulparlament vorbereitet und getroffen. Eltern können über die GEV Mitglieder in diese Gremien entsenden – eine aktive Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht.
Hausaufgaben Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo der Lerngruppe folgende Richtzeiten nicht überschritten werden: 1. und 2. Klasse: bis zu 30 Minuten täglich 3. und 4. Klasse: bis zu 45 Minuten täglich 5. und 6. Klasse: bis zu 60 Minuten täglich Hausaufgaben werden von uns nicht über einen Feiertag sowie über die Schulferien erteilt. Ausnahme: bei Ferien von mind. 2 Wochen das Lesen einer Lektüre. Für die Klassen 1 und 2 kann ein hausaufgabenfreier Tag in Absprache mit der Erzieherin/dem Erzieher individuell abgestimmt werden. Hausaufgaben sollten an Tagen mit 7 Unterrichtsstunden nicht von einem auf den anderen Tag aufgegeben werden. Ebenso sollten keine Hausaufgaben von Freitag zu Montag aufgegeben werden.
HortPro HortPro ist die digitale Lösung für das Team der Erzieherinnen und Erziehern. Die tägliche Erfassung von Gehzeiten oder Abholvollmachten werden über das Elternportal erfasst und automatisch auf die Kinder in HortPro generiert.
Inklusion Unsere Schule verfolgt klare Ziele, um Inklusion aktiv zu fördern. Wir möchten sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Voraussetzungen, gleiche Chancen erhalten. Unsere Ziele für Inklusion: Bildung für alle: Jedes Kind hat das Recht, gemeinsam mit anderen zu lernen und die eigenen Potenziale zu entfalten. Wir sorgen dafür, dass jedes Kind die notwendige Unterstützung erhält. Individuelle Förderung: Wir berücksichtigen die besonderen Lernvoraussetzungen, Begabungen und Interessen der Kinder und fördern ihre persönliche Entwicklung. Soziale Teilhabe: Wir stärken die soziale Integration der Kinder, damit sie sich als wertvollen Teil der Schulgemeinschaft fühlen und Akzeptanz erfahren. Stärkung der Selbstständigkeit: Kinder sollen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen. Langfristige Ziele für die Weiterentwicklung der Inklusion: Stärkung der Zusammenarbeit: Wir fördern die Kooperation zwischen Lehrkräften, Eltern, externen Partnern und den Kindern, um eine inklusive Schulkultur weiter auszubauen. Förderung der Partizipation: Wir beziehen die Kinder aktiv in Entscheidungsprozesse mit ein, damit sie Verantwortung übernehmen und ihre Meinungen Gehör finden. Weiterentwicklung der digitalen Lernangebote: Wir arbeiten daran, alle Kinder im Bereich Medienkompetenz gleichberechtigt zu fördern und digitale Ressourcen inklusiv zu nutzen. An der Arnold-Zweig-Grundschule gestalten wir unseren Unterricht so, dass alle Kinder – mit und ohne besonderen Förderbedarf – im gleichen Klassenverband lernen können. Organisatorische Maßnahmen: Wir achten darauf, dass die Klassen vielfältig zusammengesetzt sind. So können Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Ein zentrales Merkmal unseres Inklusionskonzepts ist die enge Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team. Klassenlehrkräfte, Sonderpädagoginnen, Fachlehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Schulsozialarbeit arbeiten Hand in Hand, um jedes Kind individuell zu unterstützen. Auch unsere Inklusionsassistentinnen und zusätzliche Lehrkräfte werden so eingesetzt, dass alle Kinder bestmöglich gefördert werden. In der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) kommt ein Integrationserzieher zum Einsatz, um Kinder mit besonderem Förderbedarf zu unterstützen. Seine Aufgabe ist es, sowohl im Unterricht als auch nach Schulschluss eine individuelle Betreuung anzubieten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften.
Kinderschutz Kinderschutz hat bei uns höchste Priorität. Bei Sorgen oder Verdachtsfällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Klassenleitung oder direkt an unsere Kinderschutzbeauftragten: Frau Sannemann (Schulsozialarbeiterin), Frau Gerlach (Sonderpädagogin) und Frau Kindling (Erzieherin). Unser Kinderschutzteam tagt wöchentlich. Alle Mitglieder sind über ihre IServ-E-Mail-Adressen erreichbar. Wir haben außerdem ein schuleigenes Kinderschutzkonzept und einen Verhaltenskodex.
Kommunikation Uns ist eine offene und transparente Kommunikation besonders wichtig. So stellen wir sicher, dass Anliegen und Probleme frühzeitig angesprochen werden können – und dass es immer eine angemessene Reaktion gibt. Unser Ziel ist es, eine Kommunikationskultur zu fördern, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen und ernst genommen werden. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass die Kommunikationswege für unsere Schülerinnen und Schüler niedrigschwellig und einfach zugänglich sind. Kinder sollen sich sicher und unterstützt fühlen, wenn sie etwas auf dem Herzen haben, und wissen, an wen sie sich wenden können. Aber auch für Sie als Eltern ist der Überblick wichtig, mit welchem Anliegen Sie sich an wen wenden. Sie können die Übersicht auf der Webseite unter Downloads herunterladen (Kommunikationswege bei verschiedenen Anliegen). https://www.arnold-zweig-grundschule.com/download
Läuse Kommt es in einer unserer Klassen zu einem Kopflaubefall, wird ein standardisiertes Verfahren in Gang gesetzt. Sollten Sie als Eltern einen Kopflausbefall bei Ihrem Kind feststellen müssen Sie folgendes tun: •informieren Sie umgehend die Schule über die Krankmeldungsadresse bei IServ: azg.krankmeldung@azg-berlin.de Betreff: Lausbefall, Klasse, NAME DES KINDES •Behandeln Sie Ihr Kind nach Packungsbeilage mit einem zugelassenen Mittel zur Kopflausbehandlung und können es nach erfolgter Behandlung zur Schule schicken. Sollten Sie über das Elternbriefemodul eine Benachrichtigung erhalten, dass in der Klasse Ihres Kindes Läusealarm ausgelöst wurde müssen Sie folgendes tun: Sie kontrollieren den Kopf Ihres Kindes auf Kopflausbefall. Hierfür verwenden Sie einen Läusekamm und gehen den gesamten Kopf des Kindes durch. Entsprechende Anleitungen finden Sie im Internet unter: service.berlin.de -Sie vermerken im Hausaufgabenheft Ihres Kindes die erfolgte Kontrolle bzw. Behandlung. Bitte beachten Sie, dass wir bei dreimaligem Versäumnis der Unterschrift in Folge das Gesundheitsamt informieren und uns zu einer möglichen Attestpflicht beraten.
Mitmachen Wir freuen uns über engagierte Eltern, die das Schulleben unterstützen – sei es bei Festen, in AGs, in Gremien oder im Förderverein. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist entscheidend für die positive Entwicklung und Förderung der Kinder. Neben den gesetzlich vorgesehenen Kommunikations- und Kooperationsformen wie Elternabenden, der Wahl der Elternvertretungen in den Klassen, der Gesamtelternvertretung und der Schulkonferenz, umfasst die Elternarbeit an unserer Schule auch folgende weitere Formen: –Begleitung von Wandertagen und Exkursionen –Organisation und Durchführung des jährlichen Sommerfestes –Mitarbeit bei der Durchführung von Klassen-, Schul- und Sportfesten –Mitarbeit bei der Durchführung von Projekttagen –Schulhofgestaltung –Ergänzung der Lerninhalte durch individuelle berufliche Qualifikationen –Unterstützung der Schule bei der Öffentlichkeitsarbeit –Regelmäßige Lernentwicklungsgespräche –Pädagogische Gespräche nach Bedarf, Telefongespräche –Informationsweitergabe durch Emailkontakte sowie über die Postmappe –Essensausschusssitzungen zum Austausch mit dem Caterer –Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit im Förderverein –Kreative Umsetzung von Merchandise-Artikeln der Schule und Entwurf des Schullogos –Elterncafé Durch regelmäßige Informationen über Elternversammlungen, die Gesamtelternvertretung, Elterngespräche sowie durch Briefe, E-Mails, Aushänge, unsere Webseite und unseren Instagram-Auftritt halten wir die Eltern stets auf dem Laufenden über die Aktivitäten der Schule.
Ordnung Ordnung erleichtert das Lernen. Unterstützen Sie Ihr Kind bitte dabei, Schultasche, Federmäppchen und Materialien selbstständig ordentlich zu halten.
Schulordnung Unsere Schulordnung unterscheidet sich von der Hausordnung. Sie enthält wichtige Regeln, an die sich alle Schüler im Schulalltag halten müssen. Diese wurden vom Schulparlament erstellt und sind in jedem Klassenraum sowie im gesamten Schulgebäude ausgehängt. Im Anschluss daran hat das Schulparlament einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der festlegt, wie bei Verstößen gegen die Schulordnung vorgegangen werden soll. Unser Ziel ist es, ein einheitliches und faires Vorgehen aller Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen, damit wir bei Regelverstößen gemeinsam und konsequent handeln können. Die Schulregeln sowie die damit verbundenen Maßnahmen werden zu Beginn jedes Schuljahres in allen Klassen besprochen und bei Bedarf angepasst. Wir bitten Sie, Ihr Kind dabei zu unterstützen, die grundlegenden Regeln unserer Schulordnung zu beachten und einzuhalten. Vielen Dank!
Schulversäumnisanzeigen Ab dem 5. unentschuldigten Fehltag ist die Klassenleitung verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Auch bei häufigem entschuldigtem Fehlen (ab 11 Tagen pro Halbjahr, regelmäßiges Zuspätkommen) ist zu prüfen, ob eine Schulversäumnis gestellt werden sollte.
Streitschlichterinnen und Streitschlichter Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter der Klassenstufe 5 und 6 haben im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts eine Ausbildung abgeschlossen und sind in den Hofpausen an den blauen Westen zu erkennen. Sie helfen bei der Streitschlichtung anderer Kinder und werden von der Schulsozialarbeit dabei begleitet. Im Streitschlichter*innen-Bauwagen sind sie in den Hofpausen zu finden.
Unfall Ihr Kind ist auf dem Schulweg sowie während der Schulzeit über die Unfallkasse Berlin unfallversichert. Sollte es auf dem Weg zur Schule verunglücken, informieren Sie bitte umgehend die Schule.
Vertretungsplan Der Vertretungsplan informiert darüber, wenn sich etwas im normalen Schulalltag ändert. Er zeigt an, welche Unterrichtsstunden vertreten werden, ob Unterricht ausfällt oder ob es besondere Änderungen gibt. Dazu gehören zum Beispiel Raumänderungen, Vertretungsunterricht, Ausfälle, VHG, aber auch Projekttage, Wandertage, Klassenfahrt und andere besondere Termine. Wenn eine Lehrkraft nicht da ist, wird im Vertretungsplan angegeben, wer den Unterricht übernimmt und welche Aufgaben während der Stunde bearbeitet werden sollen – sofern diese Informationen bereits vorliegen. Der Plan wird regelmäßig aktualisiert. Deshalb ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher täglich auf den Plan schauen, damit alle wissen, was im jeweiligen Tag zu beachten ist. So sorgt der Vertretungsplans dafür, dass Abläufe in der Schule möglichst reibungslos funktionieren und alle gut informiert sind. Der Plan wird täglich im Foyer des Haupthauses ausgehängt und zusätzlich auf der Homepage (möglichst bis 7.45 Uhr) www.arnold-zweig-grundschule.com/vertretungsplan . Der Bereich auf der Homepage ist passwortgeschützt. Das Passwort wir zu jedem Halbjahr geändert und per Elternportal mitgeteilt.
Aufsicht In allen Pausen werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern beaufsichtigt, wobei ein klarer Aufsichtsplan dafür sorgt, dass immer jemand für die Kinder da ist. Besonders engagierte Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 5 und 6 unterstützen die Kolleginnen und Kollegen bei den Aufsichten im Mensabereich und sind durch ihre auffälligen Aufsichtswesten zu erkennen. Zudem sind unsere Streitschlichter in den Pausen aktiv und helfen den Kindern, Konflikte friedlich zu lösen. So sorgt unser Pausenmodell nicht nur für Bewegung und Erholung, sondern auch für ein respektvolles Miteinander auf dem Schulhof.
Barrierefreiheit & Inklusion Was tut die Schule zum Thema Inklusion? An der Arnold-Zweig-Grundschule lernen Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf gemeinsam. Wir fördern eine heterogene Klassenzusammensetzung, damit Kinder voneinander lernen und soziale Kompetenzen stärken können. Unser multiprofessionelles Team aus Lehrkräften, Sonderpädagoginnen, Erzieherinnen, Erziehern und Schulsozialarbeit arbeitet eng zusammen, um jedes Kind individuell zu unterstützen. Sonderpädagogische Fachkräfte und Inklusionsassistenz werden flexibel eingesetzt, um alle Kinder optimal zu fördern. Der Unterricht ist differenziert gestaltet: Durch unterschiedliche Niveaustufen, Sozialformen und projektorientiertes Lernen werden die individuellen Stärken der Kinder gefördert. Zusätzlich erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf gezielte Unterstützung in kleinen Gruppen oder Einzelstunden in Deutsch, Mathematik oder DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Bitte informieren Sie uns frühzeitig über besondere Bedarfe Ihres Kindes.
BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) Damit auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen an allen schulischen Angeboten teilnehmen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). In der Schule sprechen wir oft von den „Berlinpass-Kindern“. Welche Leistungen betreffen die Schule? Die Kosten für Eintägige Ausflüge und Projekte, Klassenfahrten und zusätzlicher Lernförderung werden darüber erstattet. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihren Berlinpass einmal im Sekretariat vorlegen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/324466/
Computer & Tablets In beiden Gebäuden stehen den Kindern Computer und/oder Tablets zur Verfügung. Sie werden genutzt, um digitale Arbeitsweisen kennenzulernen, gezielt zu fördern und erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien zu sammeln.
Elterngespräche Termine für Elterngespräche können jederzeit mit unseren Pädagoginnen und Pädagogen vereinbart werden. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen unter folgender E-Mail Adresse: Nachname@azg-berlin.de
Förder- und Fordermaßnahmen Unsere Schule bietet vielfältige Förder- und Forderangebote, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden: Förderstunden in Deutsch und Mathematik: In diesen klasseninternen Förderstunden arbeiten wir gezielt an Lernrückständen und stellen sicher, dass alle Kinder den Anschluss an den Unterrichtsstoff behalten. Förderräume: Wir verfügen über zwei Förderräume, die kindgerecht und gemütlich gestaltet sind. Im „Inselraum“ stehen handlungsorientierte Fördermaterialien zur Verfügung, mit denen Kinder in Mathematik, Deutsch, Wahrnehmung und Motorik gefördert werden. In der „Mathematikwerkstatt“ befinden sich speziell ausgewählte Materialien zur Förderung mathematischer Kompetenzen. LRS-Förderung: Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) erhalten gezielte Förderung durch speziell geschulte Fachkräfte. Diese basiert auf diagnostischen Verfahren (z.B. LRS-Test) und fördert nicht nur sprachliche, sondern auch psychomotorische und visuelle Wahrnehmungskompetenzen. Förderung bei Rechenschwäche: Für Kinder mit Rechenschwäche bieten wir eine spezialisierte Förderung in Kleingruppen an. Diese basiert auf individuellen Förderplänen. Förderung besonders begabter Kinder: Begabte Kinder werden in temporären Lerngruppen (TLG) zusätzlich zum Regelunterricht gefördert. In diesen Gruppen arbeiten die Kinder an speziellen Projekten, die auf ihre besonderen Interessen und Begabungen abgestimmt sind. Lernförderung sozial benachteiligter Kinder: Wir kooperieren mit dem „Studienkreis“, um Kindern aus sozial benachteiligten Familien zusätzliche Lernangebote zu ermöglichen. Kinder mit einem Berlinpass können kostenlose Nachhilfe und Unterstützung im Nachmittag in den Räumen des „Studienkreises“ nutzen. Auch in den Ferien werden diese Angebote wahrgenommen.
Fremdsprachen Unsere Schülerinnen und Schüler haben ab der Klasse 3 die Möglichkeit, sich für eine der beiden Fremdsprachen Französisch oder Englisch zu entscheiden. Seit dem Schuljahr 2022/23 ist dies im Rahmen des Modellversuchs „Französisch als 1. Fremdsprache mit vorgezogenem Englischunterricht“ möglich. Im Rahmen dieses Modellversuchs erlernen die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 3 Französisch und ab Klasse 5 kommt dann Englisch als zweite Fremdsprache hinzu, sodass die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit zwei Fremdsprachen in die weiterführenden Schulen wechseln. Dieser Ansatz fördert die Mehrsprachigkeit und berücksichtigt sowohl die muttersprachlichen als auch die fremdsprachlichen Erfahrungen der Kinder beim Erlernen der neuen Sprache. Inzwischen ist der Fachbereich Moderne Fremdsprachen so begeistert von den Ergebnissen des Modellversuchs, dass wir uns entschieden haben, das Thema Mehrsprachigkeit weiter voranzutreiben. Weitere Informationen zum Modellversuch und zur genauen Organisation können auf der Homepage der Schule eingesehen werden, wo eine ausführliche Präsentation des Projekts bereitsteht. https://www.arnold-zweig-grundschule.com/fremdsprachen
Handy und Smartwatches Laut Hausordnung ist die Nutzung von „Handys, Smartwatches oder anderen ähnlichen Geräten“ durch Kinder auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. Aus Gründen des Datenschutzes, zur Vermeidung von Ablenkungen im Unterricht sowie zur Wahrung der Konzentration und sozialen Interaktion müssen die Geräte während des gesamten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben.
Hausordnung Im Schuljahr 2024/25 trat die überarbeitete Hausordnung in Kraft. Diese wurde mit allen KollegInnen erarbeitet, in der erweiterten Schulleitung evaluiert und angepasst und in den Gremien beschlossen. Wir haben uns im Kollegium auf einige Gepflogenheiten geeinigt, die es ermöglichen, dass die Kinder im Mittelpunkt des Schulvormittags stehen und der Unterricht nicht gestört wird. Sie gilt daher für Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern und sonstige Beschäftigte an der Schule. Sie soll Orientierung und Grundlage des Handelns im Schulalltag sein. Sie können die Hausordnung auf unserer Webseite herunterladen (Unsere Schule -> Konzepte). https://www.arnold-zweig-grundschule.com/konzepte
Informationen aus der Schule Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Termine und schulische Entwicklungen. Unsere Elternbriefe erhalten Sie über IServ, außerdem halten wir Sie auf unserer Schulhomepage (https://www.arnold-zweig-grundschule.com/) und unserem Instagram-Kanal (arnold_zweig_grundschule) auf dem Laufenden. So bleiben Sie jederzeit gut informiert und können die schulischen Abläufe Ihres Kindes aktiv begleiten.
Iserv Alle Kinder haben ab ihrem ersten Schultag einen persönlichen IServ-Account, der auch nur vom jeweiligen Kind genutzt werden sollte. Einen Infozettel dazu bekommen allen Eltern spätestens zum Schulstart ausgehändigt. Pro Kind muss sich mindestens eine erziehungsberechtigte Person finden, die sich für einen IServ-Elternaccount registriert, um schulisch relevante Informationen, in Form von IServ-Elternbriefen, durch die Schulleitung, Hortleitung, Klassenleitung bzw. Fachlehrkräfte erhalten zu können. Hierzu wird ebenfalls ein Infobrief ausgegeben. Der IServ wird schulintern durch Herrn Klar administriert. Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Verwendung des IServ-Elternaccounts können via E-Mail gestellt werden: klar@azg-berlin.de Fragen zu Loginproblemen mit den IServ-Accounts der Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich durch die Klassenleitungen beantwortet.
Klassenarbeiten Ab der Jahrgangsstufe 3 werden in Deutsch und Mathematik mindestens jeweils vier Klassenarbeiten je Schuljahr geschrieben, d.h. zwei pro Halbjahr. Ab der Jahrgangsstufe 5 werden in der Fremdsprache, in Gesellschaftswissenschaften und in Naturwissenschaften mindestens jeweils drei Klassenarbeiten je Schuljahr geschrieben. Dabei hat sich die Gesamtkonferenz für folgende Verteilung entschieden: 1. Halbjahr Klasse 5 eine Arbeit, 2. Halbjahr Klasse 5 zwei Arbeiten. 1. Halbjahr Klasse 6 zwei Arbeiten, 2. Halbjahr Klasse 6 eine Arbeit. Klassenarbeiten dauern in der Regel eine und nicht mehr als zwei Unterrichtsstunden; sie werden in der Regel im Klassenverband geschrieben. Die Termine sowie Hinweise auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Klassenarbeiten sind spätestens eine Woche vorher bekannt zu geben. An einem Tag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden.
Krankmeldung Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am ersten Krankheitstag per E-Mail ausschließlich über IServ (Krankmeldungen: azg.krankmeldung@azg-berlin.de) mit Name und Klasse im Betreff. Nach der Rückkehr muss eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Entschuldigung vorgelegt werden, aus der sich sowohl die Dauer des Fernbleibens als auch der Grund ergeben. Wird die Mitteilung nicht fristgerecht abgegeben oder fehlt die Erklärung, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Bei begründeten Zweifeln an einem krankheitsbedingten Fernbleiben kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Meldepflichtige Krankheiten Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstecken. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Infektionsschutzgesetz listet die Krankheiten und Infektionen, für die in Deutschland eine generelle Meldepflicht besteht, in den §§ 6 und 7 auf. Das Gesetz bestimmt weiterhin, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder gehen darf, wenn -eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps (Röteln), Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. -das Kind an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Paratyphus und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch Virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. -ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Da Sie die genannten Erkrankungen im Regelfall nicht selbst erkennen können, werden Sie ohnehin bei einer ernsthaften Erkrankung ärztlichen Rat in Anspruch nehmen. So erfahren Sie, ob eine Erkrankung vorliegt, die den Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt ein ausreichender Impfschutz vor, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Verbot des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung auszusprechen. Falls aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Notfall Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Sie oder eine andere Ansprechperson im Notfall telefonisch erreichen können. Notfallnummern sollten aktuell im Schülerbogen hinterlegt und bei Änderungen umgehend aktualisiert werden.
Partizipation der Kinder Die Partizipation von Schülerinnen und Schülern an schulischen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen ist ein wesentliches Merkmal einer lebendigen und demokratischen Schulkultur. Uns ist es besonders wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur passive Empfänger von Unterrichtsinhalten sind, sondern aktiv an der Gestaltung ihres Schulalltags teilnehmen. Klassenämter: Kinder übernehmen Aufgaben wie Tafeldienst, Blumendienst oder Ordnungsdienst, um Verantwortung im Klassenzimmer zu tragen. Klassensprecher/-innen: Gewählte Klassensprecher vertreten die Klasse und bringen Anliegen in die Schulgemeinschaft ein. Klassenrat: Im Klassenrat besprechen die Kinder gemeinsam Anliegen, Probleme oder Ideen der Klasse und lernen, Entscheidungen zu treffen. Hofreinigungsdienst: Die Kinder der Klassen 3–6 reinigen im wöchentlichen Wechsel den Schulhof. Aufsichten durch Schüler/-innen: Schüler/-innen übernehmen in den Pausen Verantwortung für Sicherheit und Ordnung, unterstützt von Streitschlichtern. Schulparlament: Gewählte Klassensprecherinnen und Klassensprecher bringen Ideen ein und gestalten den Schulalltag mit. Streitschlichterprogramm: Ausgebildete Streitschlichter helfen in den Pausen bei Konflikten und unterstützen Mediation. Schulkonferenz: Vertreter des Schulparlaments nehmen an der Schulkonferenz teil und bringen die Schülerperspektive ein. Mittagessenausschuss (MEA): Gewählte Schüler bringen die Sicht der Kinder bei der Schulverpflegung ein. Schulbibliothek: Kinder arbeiten aktiv in der Bibliothek mit, unterstützen die Ausleihe und geben Buchempfehlungen. Vertrauenspädagoginnen/-pädagogen: Die Kinder wählen ihre Vertrauenspädagoginnen und Vertrauenspädagogen selbst. Gewählte Vertrauenslehrkräfte stehen für Gespräche zur Verfügung und bieten den Kindern eine vertrauensvolle Ansprechperson.
Schulsozialarbeit Unsere Schulsozialarbeit bietet sowohl Kindern als auch Eltern Unterstützung bei schulischen, sozialen oder familiären Anliegen. Sie steht als verlässliche Ansprechpartnerin für Gespräche, Konfliktmoderationen und begleitende Unterstützung zur Verfügung. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage. https://www.arnold-zweig-grundschule.com/schulsozialarbeit
Schwimmunterricht Schülerinnen und Schüler im dritten Schulbesuchsjahr nehmen am Schwimmunterricht teil. Dieser ist Bestandteil des Sportunterrichts und wird im Zeugnis bewertet. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einer schriftlichen Entschuldigung in Form einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Eine eigenständige Entscheidung des Kindes, nicht am Schwimmen teilzunehmen, ist nicht gestattet. Kinder ohne gültige Entschuldigung nehmen am Schwimmunterricht teil. Kinder mit ärztlicher Entschuldigung verbleiben in der Schule und bearbeiten Aufgaben. Der Weg zur Schwimmhalle erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und wird von zwei Erzieherinnen oder Erziehern pro Klasse begleitet.
Umzug Bitte teilen Sie dem Sekretariat unverzüglich mit, wenn sich Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ändert. Auch die Klassenleitung Ihres Kindes sollte zeitnah informiert werden.
Vertrauenspädagoginnen und Vertrauenspädagogen Alle zwei Jahre können alle Kinder unserer Schule zwei Vertrauenspädagoginnen bzw. Vertrauenspädagogen wählen. Die Wahl findet in allen Klassen statt. Die Vertrauenspädagoginnen/Vertrauenspädagogen bieten jede Woche eine Sprechstunde an, in der sie für die Kinder ansprechbar sind. Zudem können die Kinder Nachrichten in die dafür vorgesehenen Briefkästen vor dem Sekretariat und im Vorraum des Gartenhauses stecken.
XY ungelöst Sendungen wie „XY ungelöst“ oder vergleichbare Formate sollten Kinder nicht ansehen. Übermäßiger Medienkonsum kann Konzentration, Fantasie und Bewegung beeinträchtigen. Wir legen großen Wert auf einen altersgerechten Medienumgang und ein respektvolles Miteinander.



